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Das Gesetz - vom ideologischen Spannungsfeld zum legalen Verbrechen
Literaturtips
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Gesetzes-Text (Volltext)
Verordnungen und Erlasse zur Neugestaltung deutscher Städte 1937- 1945 (Liste der Städte)
sonstige Verordnungen und Erlasse zu städtebaulichen Regelungen 1933- 1945
Das "Gesetz über die Neugestaltung deutscher Städte" vom 4. Oktober 1937 (Reichsgesetzbl. I S. 1054- 1055)
zielte auf den repräsentativen Umbau von zunächst 4 Städten, die im Blick Hitlers lagen - die sog. "Führerstädte" München, Nürnberg, Berlin, Hamburg, nach der Annektion Österreichs auch Linz. Später wurden "Gauhauptstädte" einbezogen, Wolfsburg als neuer Industriestandort und schließlich schwer kriegszerstörte Städte. Der Titel ist irreführend - im wesentlichen geht es um bodenordnende und eigentumsrechtliche Eingriffe; in den Durchführungsvorschriften zeigt sich der verbrecherische Charakter. Auch sind weder die betroffenen Städte noch die Ziele der Neugestaltung im Gesetz aufgeführt. Durch einbeziehende Verordnungen und Führererlasse waren am Schluss "über 40 Städte" (42?) diesem Gesetz unterworfen; es wurde mit Kriegsende obsolet.
Dieses Gesetz wurde im Hinblick auf seine (nicht unbedingt positive) Bedeutung für den Städtebau der betroffenen Städte ausgewählt. Die Wiedergabe erfolgt aus wissenschaftlichen Gründen (Stadtforschung, Stadtgeschichte, Planungsrechtsentwicklung). Eine Identifikation oder wohlwollende Zustimmung meinerseits ist damit nicht verbunden.
Das "Gesetz über die Neugestaltung deutscher Städte" (im folgenden als GNdS abgekürzt) wird in der Literatur fälschlich oft als "Gesetz zur Neugestaltung deutscher Städte" zitiert - mit dieser eher umgangssprachlichen Form erschließen Sie sich u.U. weitere Quellen. Ein Zeitpunkt "Inkrafttreten" wird im Gesetz nicht benannt, Ausgabetag des RGBl. ist der 6. Oktober 1937.Weitere Fundstellen datieren das Gesetz fälschlich mit 5. Oktober.
§-Überschriften in [eckigen] Klammern sind informelle, eigene Kreationen. Die durch farbigen Hintergrund und etwas eingerückten Text markierten Hinweise (wie dieser) sind eigene Hinweise. Die Liste der betroffenen Städte bzw. anderer Verordnungen und Erlasse erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Relevante Ergänzungen sind willkommen.
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Die Ideologie des Nationalsozialismus verherrlichte ländliche Lebens- und Siedlungsformen und verstand die Großstadt als "Verfallserscheinung". Dabei war 1933 jeder dritte Deutsche Bewohner einer Großstadt, nahezu zwei Drittel der Bevölkerung hatten als städtisch zu gelten. Ideologen des Regimes wie die SS vertraten die "Reagrarisierung" der Bevölkerung, während Hitler, ein verhinderter Architekt und Baukünstler, die Repräsentationswirkung der Großstädte erkannte und Gauleiter ihre "Gauhauptstädte" quasi als "Residenzstädte" verstanden. [vgl. hierzu: Matzerath, S. 334 f.]
"Das Bedürfnis nach Selbstdarstellung durch großzügige, bisweilen monströse städtebauliche und verkehrstechnische Planungen, die besonders bei Hitler nachhaltig Interesse und Förderung fanden, richtete sich gerade auf die Großstädte und ihre Entwicklung." (Matzerath, S. 335). Hitler verkündete in seiner Rede auf dem Reichsparteitag von 1937 (6.–13. September 1937, sog. Reichsparteitag der Arbeit) seine Vision einer deutschen Stadt: "Weil wir an die Ewigkeit dieses Reiches glauben, sollen auch diese Werke ewige sein, das heißt, ... nicht gedacht sein für das Jahr 1940, auch nicht für das Jahr 2000, sondern sie sollen hineinragen gleich den Domen unserer Vergangenheit in die Jahrtausende der Zukunft." (bei Petsch, S. 79 und Endnote 82, S. 253; zur Einordnung in die NS-Propagandepolitik vgl. Schorn, S. 155 f.).
Das "Gesetz über die Neugestaltung Deutscher Städte" wünschte Hitler persönlich. Die Verabschiedung des Gesetzes (leider nicht des Herrn H.) erfolgte überstürzt: "Da der Entwurf in der Kabinettssitzung vom 23. Juni 1937 nicht mehr behandelt werden konnte, betrieb Seldte die Verabschiedung des Entwurfs im Umlaufverfahren ..." (Matzerath, S. 335, Fußnote 118; hier Belegstelle) [eigene Anm.: Franz Seldte (1882- 1947) war der fachlich zuständige Reichsarbeitsminister; er hatte aber wenig Einfluß im Kabinett.]
Die damit offiziell begonnene "Neugestaltung deutscher Städte" (bereits am 30.1.1937 war in Berlin der "Generalbauinspektor" - in personam: Speer - als Hitler unmittelbar unterstellte Sonderbehörde eingerichtet worden) wurde vom Reich stark finanziell gefördert. Zunächst sollte sich das Vorhaben auf die "Führerstädte" München ("Hauptstadt der Bewegung"), Nürnberg ("Stadt der Reichsparteitage"), Berlin ("Germania"-Projekt), Hamburg, nach dem Anschluss Österreichs Linz ("Heimat des Führers") erstrecken. Es wurde dann auf "Gauhauptstädte" wie Weimar, Augsburg und Bayreuth ausgedehnt und "schließlich auch auf schwer kriegszerstörte Städte wie Wilhelmshaven" [eigene Anm.: bisher von mir kein Beleg dafür gefunden]. "Die Einbeziehung in diese Maßnahme war für die Städte insofern von Vorteil, als das Gesetz unter anderem Enteignungen und den Entzug von Nutzungsrechten ermöglichte. Hitler selbst nahm am Fortgang der Arbeiten persönlich Anteil und äußerte auf dem Gebiet des Städtebaues und der Verkehrsplanung häufig Wünsche und Kritik." (Matzerath, S. 335; hierzu auch Fußn. 121, 122).
Im unmittelbaren Zusammenhang mit den Vollmachten des "GBI" Speer steht auch die Deportation der Juden aus Berlin. Die Planung für die "Reichshauptstadt Germania" mit der "Großen Achse" führte zum großflächigen Abbruch von Wohnhäusern (noch bevor das die Bomben erledigen konnten). Um deren Bewohner unterbringen zu können, forderte Speer eine Auflistung der "Judenwohnungen" in Berlin und deren Entmietung für die "umgesetzten" Mieter aus dem Bereich der megalomanen Planungen. Die Erfassung dieser Wohnungen führte zur Erfassung deren "nicht-arischer" Bewohner und schließlich zu deren Deportation (vorzugsweise von der Güterrampe am Bf. Grunewald, z.B. mit der Zwischenstation Warschauer Ghetto dann in die Gaskammern). Die durchkämmten Stadtviertel in Berlin wurden dann in Plänen als "judenfrei" gekennzeichnet (hierzu z.B. am 4.3.2012 in der ARD "Speer und Er: Nachspiel - Die Täuschung". Dokumentation von 2005)
Die Umsetzung des Gesetzes erfolgte vor allem in überwiegend örtlich bezogenen Verordnungen und "sich überstürzenden Erlassen Hitlers über städtebauliche Maßnahmen ..." (Schorn, S. 155), sog. "Führererlassen". "Für die Form des Führererlasses eigneten sich im staatlichen Bereich höchstpersönliche Vorhaben und Interessen Hitlers, wie z.B. die zahlreichen Anordnungen über die bauliche Neugestaltung deutscher Städte belegen, die jedoch kaum über die Kompetenzverteilung hinausgehen und jeweils nur wenige Zeilen umfassen." (Moll, S. 51). Beispiel hierfür der Führererlass vom 25.6.1940 (Berlin, Hamburg, Linz, München, Nürnberg).
Das Gesetz ist wegen der Zielrichtung auf die zuletzt "über 40 Städte" (42?) nicht als generelles "Städtebaugesetz", sondern als "Sonderprogramm" zu sehen. "Die Zahl der zu berücksichtigenden Städte erreichte ein solches Ausmaß, daß schon die Ankündigung geplanter städtebaulicher Maßnahmen den Stempel der Unglaubwürdigkeit trug. Daß dabei Städte unbeachtet blieben, die wie Bonn und Köln Hitler in der sog. Kampfzeit die kalte Schulter gezeigt hatten, verwundert dabei nicht." (Schorn, S. 155; bei Köln irrt Schorn, seine Liste ist mit 28 Städten unvollständig). Darüberhinaus gibt es Städte, die von Einzelerlassen und Verordnung außerhalb des GNdS betroffen sind. Die Durchführung für die einzelnen Städte war dem jeweiligen Gauleiter übertragen.
Aufgrund der Finanzlage der Gemeinden hatte das Reichsinnenministerium Anfang 1936 die Gemeinden zu striktester Sparsamkeit angehalten. "Ausgenommen von diesem Zwang zur Sparsamkeit waren die städtebaulichen Repräsentationsprojekte, etwa der Ausbau der sogenannten Neugestaltungsstädte (Berlin, Hamburg, Nürnberg, München), die durch Rücküberweisung von Reichssteuern seitens des Reichs finanziell gefördert wurden."
(Matzerath, S. 358). Erst "Auf der Gauleitertagung in München am 24. Februar 1942 forderte Speer die Gauleiter zur Einstellung sämtlicher nicht kriegswichtiger Bauvorhaben auf. Selbst Hitler habe dem Abbruch aller Arbeiten für die Neugestaltung Berlins zugestimmt, und er (Speer) werde allen Gauleitern, die seiner Bitte nachkämen, nach Beendigung des Krieges in besonderem Maße bei der Durchführung ihrer Bauaufgaben zur Seite stehen. Am 13. Februar 1943 erfolgte dann ein von Hitler unterzeichneter Erlaß, in dem die Einstellung aller nicht kriegswichtigen Bauvorhaben verordnet wurde." (siehe Wolf, Gauforen, S. 24, und Fußn. 21, 22 S. 236 f. mit Quellenangaben).
Statt des von der Fachwelt als notwendig erachteten Gesetzes zur Stadterneuerung für marode Stadtgebiete (aus stadthgyienischen Gründen) kam ein Gesetz, dem - wie in Berlin - die besten Wohngebiete zum Opfer fielen, um Repräsentationsanlagen zur Verherrlichung des GröFaZ zu errichten. Das Gesetz an sich ist schon bedenklich, wenn auch mancher der umsetzungsbezogenen Inhalte dann, etwas abgemildert, auch im bundesrepublikanischen Städtebauförderungsgesetz bzw. im sog. Besonderen Städtebaurecht des BauGB wiederzufinden ist. Offenbar wird das kodifizierte und damit "legitimierte" Unrecht und Verbrechen aber dann in einigen Verordnungen, Anordnungen, Erlassen.
Mit Kriegsende wurde das Gesetz endgültig obsolet. Die "Neugestaltung" deutscher Städte hatten die alliierten Bomber vorbereitet.
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Beyme, Neue Städte aus Ruinen
Buschmann, Nationalsozialistische Weltanschauung und Gesetzgebung 1933- 1945, Band II
Nerdinger, Bauen im Nationalsozialismus, insbes. S. 20- 27 (Gauhauptstadt- und Großplanungen, Übersichtskarte) und 236- 251 (Steuerung der Siedlungs- und Raumentwicklung)
Wolf, Gauforen. Zentren der Macht, vor allem zu Augsburg, Dresden, Frankfurt/Oder, Weimar
Krieg - Zerstörung - Aufbau (S. 120: verkleinerter Abdruck der Karte Gauhauptstadt- und Großplanungen)
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