Bayerische Bauordnung, Münchner Staffelbauordnung und anderes
Goethe zur Frankfurter Quartierordnung
Hinweise siehe unten : Alte Bauordnungen?, Volltexte, Aktuelle Bauordnungen, Sonstige Hinweise
Verordnung zur offenen Bauweise 1876 (Bayern)
damals "Pavillon-Bausystem"
Bayerische Bauordnung 1890 - Allgemeine Bauordnung für Bayern rechts des Rheins -
(BayBO 1890; Volltext; Veränderung gg. 1881)
Bayerische Bauordnung 1901
(BayBO 1901; Volltext, z.T. mit Kommentierung)
Münchner Staffelbauordnung 1904-1979
(Kurzdarstellung, weiterführende Literatur)
Bayerische Bauordnung 1901 / Stand 1959
(BayBO 1959; Volltext, z.T. mit Kommentierung)
Bayerische Bauordnung 1962
(BayBO 1962; Volltext)
Die aktuelle Bayerische Bauordnung und anderes bei der Obersten Baubehörde:
www.stmi.bayern.de/bauen/baurecht/vorschriften/
oder auch die Fassungen der Bayerischen Bauordnung 1998 und 2008 mit den Vollzugshinweisen
www.stmi.bayern.de/bauen/baurecht/baurecht/
Die Bauordnungen in den deutschen Ländern sind bis zum Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (BBauG, jetzt BauGB) und der (Bundes-) Baunutzungsverordnung maßgeblich auch für den Städtebau insgesamt. Waren die Bauordnungen ursprünglich vor allem Sicherheits-orientierte Brandschutz-Ordnungen (und haben so teilweise lokale oder regionale Ordnungen landesweit vereinheitlicht), so hatten sie zunehmend auch gestalterische und stadtfunktionelle Aufgaben übernommen - der hier besonders interessierende Aspekt.
Nach einem lange währenden Kampf zwischen Bund und Ländern hat in der Bundesrepublik das BBauG (mit der BauNVO) 1960 dann die städtebauliche Kompetenz übernommen, während die Bauordnungen in der Folge auf vor allem sicherheitsrelevante Belange reduziert wurden. Daher sind städtebaulich die alten Bauordnungen wesentlich interessanter als die neuen.
In Bayern hat die BayBO 1962 das alte System abgelöst, nahm zwischenzeitlich (m.E. richtigerweise!) in der Regelungsbreite zu und wird im Sinne einer (m.E. falsch verstandenen) De-Regulierung wieder auf "Sicherheit" reduziert. Es gibt inzwischen trotz der Anlehnung an die sog. Musterbauordnung soviele Sicherheiten wie Bundesländer. No comment!
An dieser Stelle möchte ich Ihnen vor allem
- städtebauliche Auszüge
- aus der für Bayern geltenden Bauordnung
- zu verschiedenen Zeitstellungen
- sowie einschlägigen Nebengesetzen
geben. Die Bauordnungen etc. sind hier vor allem für die Beurteilung von städtebaulichen Verhältnissen im Kontext ihrer Entstehungszeit wesentlich, z.B. bei Abstandsflächen. Fatalerweise nimmt sogar das BauGB in städtebaulichen Fragen auf Regelungen in der jeweiligen Landesbauordnung Bezug (Vollgeschoss-Defintion!). Auch alte Bauordnungen sind somit nicht "veraltet"! Ergänzungen sind beabsichtigt, Anregungen aus der Praxis willkommen.
Die aktuellen Bauordnungen aller Bundesländer in Deutschland und Österreich bzw. die Schweizer Bauordnungen (mit Nebengesetzen u.a.) sind abrufbar bei www.bauordnungen.de. In Deutschland (und vermutlich auch Österreich) erhalten Sie aktuelle Bauordnungen auch bei den für das Bauwesen zuständigen Landesministerien bzw. Senatsverwaltungen (Bayern siehe oben). Des weiteren aktuelle Bauordnungen, auch mit Kommentierung und zur besseren Verständlichkeit "im Bild" z.B. bei www.weka.de.
Für Bayern (einschl. München) liegt eine empfehlenswerte, unkommentierte
Gesamtausgabe der BauO-Texte seit 1791 bis 2010 vor.
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