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Bayerische Bauordnung vom 1. August 1962

(GVBI. S. 179, ber. S. 250) // hier: Hinweise, §§-Verzeichnis





Hinweise


Sie suchen die aktuelle oder eine andere, ältere bayerische Bauordnung?
Bitte gehen Sie über Bayerische Bauordnung (... /s/bbo.htm)

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Die Bayerische Bauordnung 1962 hat die Bayerische Bauordnung von 1901 (die im Lauf der Zeit durch andere Gesetze, Verordnungen, Ausführungsbestimmun­gen etc. faktisch geändert wurde) in ihren Grundzügen durch eine neue ersetzt. Notwendig wurde diese vollkommene Neufassung durch die Trennung der vorherigen Rechtsmaterien Planungsrechts (wie B-Plan), ab 1960 geregelt im Bundesrecht (BBauG, jetzt BauGB) und Bauordnungsrecht (geregelt in den Bauordnungen der Bundesländer). Die Kernaufgabe der Länder-Bauord­nungen ist ja "Sicherheit" - wie beruhigend, dass es heute im Bundesgebiet 16 verschiedene "Sicherheiten" gibt! Der BayBO 1962 (wie den anderen Länderbauordnungen und auch den folgenden Novellierungen) liegt die (inoffzielle, nicht nach außen wirksame) Musterbauordnung zugrunde.

Die Relevanz der BayBO 1962 liegt heute vor allem im umfangreichen Baubestand der Jahre 1962- 1969 - Gebäude und Bauwerke, die jetzt nach dem Generationswechsel stark erneuerungsbedürftig sind. Wegen des Bestandsschutzes ist sie bei Veränderungen im Bestand noch heute relevant, und zur Abwehr überzogener Forderungen kann die jeweils zur Bauzeit geltende Bauord­nung wertvolle Dienste leisten.

Diese Bauordnung ist am 1.10.1962 in Kraft getreten. Weitere Fassungen (1969, 1974, 1982, 1994, 1997, 2007, 2010; sowie frühere) finden Sie im angebenen Sammelband, neuere auch im Internet.

Hinweis für andere Bundesländer:
Bauordnung ist "Ländersache". Bitte informieren Sie sich - je nach Ressort­zuschnitt - bei Ihrem Bau-, Innen-, oder auch Wirtschaftsministerium, im Bauamt der Gemeinde oder des Landkreises, in einer gut sortierten Bibliothek oder im Buchhandel - oder bei einem Fachkollegen oder Planungsjuristen. Hierzu z.B. das
Büroverzeichnis der SRL mit Adressdatenbank.

Rechtshinweis:
Dieses rechtsunverbindliche Serviceangebot stellt keine recht­lich bindenden Texte zur Verfügung und ersetzt nicht den Blick in die Original-Literatur; Fehler (Schreibfehler, mangelnde Auswahl u.a.) sind leider nicht aus­zuschließen.



1. Bayerische Bauordnung (BayBO)
Vom 1. August 1962 (GVBI. S. 179, ber. S. 250)
Inhaltsübersicht


Hinweis: Die 110 §§ sind in insgesamt 9 "Paketen" abgelegt; durch Klick auf den §-Titel kommen Sie direkt dorthin.

"Pakete" (verkürzte Titel; sonst bitte unten ins §§-Verzeichnis)
§§ 1- 10 // Allgemeine Vorschriften, Grundstück und Bebauung
§§ 11- 25 // Bauliche Anlagen: Baugestaltung, Allgemeine Anforderungen, Baustoffe
§§ 26- 36 // Gründungen, Wände, Decken, Böden, Dächer, Vorbauten
§§ 37- 49 // Treppen, Fenster, Türen, Schächte, Feuerung, Elektrik
§§ 50- 57 // Wasser, Abwasser, Abfall
§§ 58- 71 // Aufenthaltsräume und Wohnungen, Garagen, andere Gebäude, Bestand
§§ 72- 81 // Die am Bau Beteiligten, Baufsichtsbehörden
§§ 82- 101 // Genehmigungspflichtige Vorhaben, bauaufsichtliche Verfahren
§§ 102-110 // Besondere Verfahrensarten, Ordnungswidrigkeiten, Schlußvorschriften

§§-Verzeichnis

Teil I.
Allgemeine Vorschriften
Art. 1 Anwendungsbereich
Art. 2 Begriffe
Art. 3 Allgemeine Anforderungen

Teil II. Das Grundstück und seine Bebauung
Art. 4 Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden
Art. 5 Bebauung von Verkehrs-, Versorgungs- und Grünflächen
Art. 6 Abstandsflächen
Art. 7 Abweichungen von den Abstandsflächen
Art. 8 Kinderspielplätze und sonstige Einrichtungen
Art. 9 Einfriedung der Baugrundstücke
Art. 10 Höhenlage des Grundstücks und der baulichen Anlagen


Teil III. Bauliche Anlagen
Abschnitt 1: Baugestaltung, Anlagen der Außenwerbung
Art. 11 Gestaltung
Art. 12 Anlagen der Außenwerbung

Abschnitt 2: Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung
Art. 13 Baustelle
Art. 14 Standsicherheit und Dauerhaftigkeit
Art. 15 Schutz gegen Feuchtigkeit, Korrosion und Schädlinge
Art. 16 Brandschutz
Art. 17 Wärme-, Schall- und Erschütterungsschutz
Art. 18 Schutz gegen andere Gefahren oder Nachteile
Art. 19 Verkehrssicherheit
Art. 20 Beheizung, Belichtung, Beleuchtung und Lüftung
Abschnitt 3: Baustoffe, Bauteile und Bauarten
Art. 21 Baustoffe, Bauteile und Bauarten
Art. 22 Neue Baustoffe, Bauteile und Bauarten
Art. 23 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung neuer Baustoffe, Bauteile und Bauarten
Art. 24 Prüfzeichen
Art. 25 Güteüberwachung

Abschnitt 4: Der Bau und seine Teile
1. Gründungen und Wände
Art. 26 Gründungen
Art. 27 Wände, Pfeiler und Stützen
Art. 28 Tragende Wände
Art. 29 Außenwände
Art. 30 Trennwände
Art. 31 Brandwände
Art. 32 Öffnungen in Brandwänden
2. Decken, Böden, Dächer und Vorbauten
Art. 33 Decken und Böden
Art. 34 Öffnungen in Decken
Art. 35 Dächer
Art. 36 Vorbauten
3. Treppen, Flure und Aufzüge
Art. 37 Treppen
Art. 38 Treppenräume und Flure
Art. 39 Aufzüge
4. Fenster und Türen
Art. 40 Fenster und Türen
5. Anlagen für die Belichtung und Lüftung, Installationsschächte und -kanäle
Art. 41 Lichtschächte
Art. 42 Lüftungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle
6. Feuerungsanlagen
Art. 43 Feuerungsanlagen, Heizräume, Brennstofflager, Räume für Verbrennungsmotoren
Art. 44 Feuerstätten für feste und flüssige Brennstoffe
Art. 45 Verbindungsstücke
Art. 46 Rauchkamine
Art. 47 Gasfeuerungsanlagen
7. Elektrische Anlagen, Antennen und Blitzableiter
Art. 48 Elektrische Anlagen und Antennen
Art. 49 Blitzableiter

Abschnitt 5: Wasserversorgungsanlagen und Anlagen zur Beseitigung von Abwässern und von festen Abfallstoffen
Art. 50 Wasserversorgungsanlagen
Art. 51 Aborträume
Art. 52 Waschräume mit Bad oder Dusche
Art. 53 Waschküchen
Art. 54 Anlagen für Abwässer, Niederschlagswasser und feste Abfallstoffe
Art. 55 Einleitung der Abwässer in Kleinkläranlagen, Gruben oder Sickeranlagen
Art. 56 Müllabwurfschächte
Art. 57 Anlagen für feste Abfallstoffe

Abschnitt 6: Aufenthaltsräume und Wohnungen
Art. 58 Aufenthaltsräume
Art. 59 Wohnungen
Art. 60 Aufenthaltsräume im Kellergeschoß
Art. 61 Aufenthaltsräume und Wohnungen im Dachraum

Abschnitt 7: Garagen und Stellplätze für Kraftfahrzeuge
Art. 62 Garagen und Stellplätze für Kraftfahrzeuge
Art. 63 Erfüllung der Stellplatz-und Garagenbaupflicht durch die Gemeinde

Abschnitt 8: Landwirtschaftliche Bauten
Art. 64 Ställe
Art. 65 Gärfutterbehälter

Abschnitt 9: Bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung, Baracken und Nebengebäude
Art. 66 Bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung
Art. 67 Baracken
Art. 68 Ausnahmen für Nebengebäude

Abschnitt 10: Gemeinschaftsanlagen
Art. 69 Herstellung, Unterhaltung und Verwaltung durch die Eigentümer
Art. 70 Herstellung, Unterhaltung und Verwaltung durch die Gemeinde

Abschnitt 11 : Bestehende bauliche Anlagen
Art. 71 Bestehende bauliche Anlagen, Veränderung von Grundstücksgrenzen und Grundstücksteilungen
Teil IV. Die am Bau Beteiligten
Art. 72 Grundsatz
Art. 73 Bauherr
Art. 74 Entwurfsverfasser
Art. 75 Unternehmer
Art. 76 Verantwortlicher Bauleiter

Teil V. Die Bauaufsichtsbehörden
Art. 77 Bauaufsichtsbehörden
Art. 78 Aufgaben der Bauaufsichtsbehörden
Art. 79 Bauaufsichtsbehörden und Polizei
Art. 80 Sachliche Zuständigkeit
Art. 81 Örtliche Zuständigkeit

Teil Vl. Verfahren
Abschnitt 1: Genehmigungspflichtige, anzeigepflichtige und genehmigungs- und anzeigefreie Vorhaben
Art. 82 Genehmigungspflichtige Vorhaben
Art. 83 Anzeigepflichtige Vorhaben
Art. 84 Genehmigungs- und anzeigefreie Vorhaben
Art. 85 Verfahren bei Werbeanlagen

Abschnitt 2: Das bauaufsichtliche Verfahren
Art. 86 Bauantrag und Bauvorlagen
Art. 87 Behandlung des Bauantrages
Art. 88 Ausnahmen und Befreiungen
Art. 89 Beteiligung der Nachbarn
Art. 90 Bauanzeige, Beginn anzeigepflichtiger Vorhaben
Art. 91 Baugenehmigung und Baubeginn
Art. 92 Vorbescheid
Art. 93 Teilbaugenehmigung
Art. 94 Typengenehmigung
Art. 95 Geltungsdauer der Baugenehmigung, der Teilbaugenehmigung und der Bauanzeige
Art. 96 Zurücknahme oder nachträgliche Einschränkung der Genehmigung
Art. 97 Bauüberwachung
Art. 98 Bauabnahme
Art. 99 Baueinstellung
Art. 100 Baubeseitigung
Art. 101 Betreten der Grundstücke und der baulichen Anlagen

Abschnitt 3: Besondere Verfahrensarten
Art. 102 Genehmigung fliegender Bauten
Art. 103 Bauliche Anlagen des Bundes und der Länder
Art. 104 Öffentliche Versorgungsund Abwasserbeseitigungsanlagen,
                Wasserbauten, Sprengstofflager, Bergbauanlagen über Tage


Teil VII. Ordnungswidrigkeiten, Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Art. 105 Ordnungswidrigkeiten
Art. 106 Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften
Art. 107 örtliche Bauvorschriften

Teil VIII. Übergangs- und Schlußvorschriften
Art. 108 Abwicklung eingeleiteter Verfahren
Art. 109 Aufhebung bestehender Vorschriften
Art. 110 Inkrafttreten

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