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Die Grenze der gebauten Stadt zur freien Landschaft.
Inhalte von formellen und informellen Planwerken
am Beispiel von Gemeinden des Münchner Umlandes


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Zusammenfassung


Städte und Dörfer haben aufgrund ihrer Umgebungsbeziehungen unterschiedliche Ränder. Wäh­rend in der Dorferneuerung mit Scheunenlinien und Obstwiesen der Übergang in die Land­schaft Thema ist, sind die Ränder größerer Orte oder auch funktional verstädterter Dörfer bisher kaum Gegenstand der Stadt- oder Landschaftsplanung. Das mag auch daran liegen, dass die Übergangszonen Wachstums­erwartun­gen unterlagen.

Demographische und wirtschaftliche Entwicklungen wie ökologische Ziele machen jetzt geringeren Flächenverbrauch notwendig, regional ist auch ein Ende des Wachstums oder gar Siedlungs­rück­bau erkennbar. Dies ermöglicht, über die Chancen der Ränder als funktional wesentlicher Teil von Siedlungen nachzudenken, Konzepte für den bisher vernachlässigten Grenzraum zu entwickeln. Der Übergangsbereich von Siedlung und offener Landschaft kann gepflegt, entwickelt und in vielfacher Hinsicht nützlich werden. Als Siedlungsrand definiert er den Ort, verschafft ihm Identität von außen. Als Landschaftsrand wird er unter visueller Einbezie­hung der offenen Landschaft zur Ergänzung des innerstädtischen Grün- und Freiraumsystems. Die schmalen Ränder vernetzen unterschiedlichste Biotope der freien Landschaft und des Siedlungsgrüns und sind damit auch ökologisch hochwertig.

Einführend werden die Entstehung und Entwicklung der Ränder bis jetzt, ihre Wahrnehmung in der Landschaft, ihr Nutzen und Möglichkeiten zur Verbesserung sowie Beispiele und Leitbilder betrachtet. Raumordnerische und planungsrechtliche Grundlagen werden erörtert.

Am Beispiel des wirtschaftlich und landschaftlich attraktiven Raums südöstlich von München wird der Frage nachgegangen, ob und wie die hier prosperierenden Gemeinden mit ihrem Siedlungsrand umgehen. Das vielgestaltige Untersuchungsgebiet (65 Gemeinden im Bereich München- Rosenheim- Bad Tölz bis zu den Alpen) zeigt die funktionellen Ansprüche des Verdichtungsraums und der Erholungslandschaft an Gestalt und Funktion der Ortsränder. Die von 37 Gemeinden beantwortete Umfrage belegt, dass die Ausbildung oder Bewahrung von Ortsrändern meist Ziele der gemeindlichen Entwicklung sind. Diese werden mit städtebaulichen und grünordnerischen Festsetzungen (B-Plan, Grünordnungsplan) gegenüber den Privatanlie­gern, aber auch mit Grünzügen auf öffentlichen Grundstücken verfolgt.

In einer Vertiefung bei 13 Gemeinden werden exemplarische Planungen von der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (FNP, integrierter und selbständiger Landschaftsplan) über die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (B-Plan, Grünordnungsplan) bis zur Realisierung (z.B. Siedlungen, Grünzüge) betrachtet. Dabei wird deutlich, dass das Bewußtsein für den Ortsrand bei örtlichen Planern und Entscheidungsträgern ausgeprägter ist als die in übergeordneten Planungen oder gesetzlichen Grundlagen verankerten, in der Fachwelt diskutierten oder in der Literatur empfohlenen Ansätze vermuten lassen. Gestalterische Aspekte werden meist von der Landschaftsplanung eingebracht, selten von der städtebaulichen Planung. Aber eine unüberlegte 'landschaftliche Einbindung' und der Vollzug von Eingriffsregelungen konterkarieren vorhandene Potentiale und die Identität von Ort und Landschaft.

Daher werden abschließend weiterführende Handlungshinweise für den gemeindlichen Umgang mit dem Siedlungsrand gegeben. Diese ausführlich begründeten, bausteinartigen Empfehlungen beruhen auf neuen oder bestätigten Erkenntnissen dieser Untersuchung und der Planungs­wissen­schaften insgesamt, sind aber bei einer Anwendung immer mit den Erfordernissen des Einzelfalls und anderen Zielen abzuwägen.



Dissertation zur Erlangung der Würde eines Dr.-Ing.
an der Fakultät VI * der Technischen Universität Berlin
vorgelegt von Dipl.-Ing. Johann Hartl, Ottobrunn;
Tag der mündlichen Prüfung: 20.12.2006
(* damals ohne nähere Bezeichnung; später: Fakultät VI Architektur Umwelt Gesellschaft)

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