English summary
Koreanische Zusammenfassung
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Einführung
Planungsrecht
Umfrage 37 Gemeinden
Vertiefung 13 Gemeinden
Ergebnis
Empfehlungen
Wissenschaftliche Diskussion
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Städte und Dörfer haben aufgrund ihrer Umgebungsbeziehungen unterschiedliche Ränder.
Während in der Dorferneuerung mit Scheunenlinien und Obstwiesen der Übergang in die
Landschaft Thema ist, sind die Ränder größerer Orte oder auch funktional verstädterter
Dörfer bisher kaum Gegenstand der Stadt- oder Landschaftsplanung. Das mag auch daran
liegen, dass die Übergangszonen Wachstumserwartungen unterlagen.
Demographische und wirtschaftliche Entwicklungen wie ökologische Ziele machen jetzt
geringeren Flächenverbrauch notwendig, regional ist auch ein Ende des Wachstums oder gar
Siedlungsrückbau erkennbar. Dies ermöglicht, über die Chancen der Ränder als funktional
wesentlicher Teil von Siedlungen nachzudenken, Konzepte für den bisher vernachlässigten
Grenzraum zu entwickeln. Der Übergangsbereich von Siedlung und offener Landschaft kann
gepflegt, entwickelt und in vielfacher Hinsicht nützlich werden. Als Siedlungsrand
definiert er den Ort, verschafft ihm Identität von außen. Als Landschaftsrand wird er
unter visueller Einbeziehung der offenen Landschaft zur Ergänzung des innerstädtischen
Grün- und Freiraumsystems. Die schmalen Ränder vernetzen unterschiedlichste Biotope der
freien Landschaft und des Siedlungsgrüns und sind damit auch ökologisch hochwertig.
Einführend werden die Entstehung und Entwicklung der Ränder bis jetzt, ihre Wahrnehmung
in der Landschaft, ihr Nutzen und Möglichkeiten zur Verbesserung sowie Beispiele und
Leitbilder betrachtet. Raumordnerische und planungsrechtliche Grundlagen werden erörtert.
Am Beispiel des wirtschaftlich und landschaftlich attraktiven Raums südöstlich von München
wird der Frage nachgegangen, ob und wie die hier prosperierenden Gemeinden mit ihrem
Siedlungsrand umgehen. Das vielgestaltige Untersuchungsgebiet (65 Gemeinden im Bereich
München- Rosenheim- Bad Tölz bis zu den Alpen) zeigt die funktionellen Ansprüche des
Verdichtungsraums und der Erholungslandschaft an Gestalt und Funktion der Ortsränder.
Die von 37 Gemeinden beantwortete Umfrage belegt, dass die Ausbildung oder Bewahrung von
Ortsrändern meist Ziele der gemeindlichen Entwicklung sind. Diese werden mit
städtebaulichen und grünordnerischen Festsetzungen (B-Plan, Grünordnungsplan) gegenüber
den Privatanliegern, aber auch mit Grünzügen auf öffentlichen Grundstücken verfolgt.
In einer Vertiefung bei 13 Gemeinden werden exemplarische Planungen von der Ebene der
vorbereitenden Bauleitplanung (FNP, integrierter und selbständiger Landschaftsplan) über
die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (B-Plan, Grünordnungsplan) bis zur Realisierung
(z.B. Siedlungen, Grünzüge) betrachtet. Dabei wird deutlich, dass das Bewußtsein für den
Ortsrand bei örtlichen Planern und Entscheidungsträgern ausgeprägter ist als die in
übergeordneten Planungen oder gesetzlichen Grundlagen verankerten, in der Fachwelt
diskutierten oder in der Literatur empfohlenen Ansätze vermuten lassen. Gestalterische
Aspekte werden meist von der Landschaftsplanung eingebracht, selten von der
städtebaulichen Planung. Aber eine unüberlegte 'landschaftliche Einbindung' und der
Vollzug von Eingriffsregelungen konterkarieren vorhandene Potentiale und die Identität
von Ort und Landschaft.
Daher werden abschließend weiterführende Handlungshinweise für den gemeindlichen Umgang
mit dem Siedlungsrand gegeben. Diese ausführlich begründeten, bausteinartigen
Empfehlungen beruhen auf neuen oder bestätigten Erkenntnissen dieser Untersuchung und der
Planungswissenschaften insgesamt, sind aber bei einer Anwendung immer mit den
Erfordernissen des Einzelfalls und anderen Zielen abzuwägen.