Sie sind hier: www.stadtgrenze.de > Dissertation > Vertiefung 13 Gemeinden




Vertiefung


Vertiefung in 13 Gemeinden


Auf der Grundlage von Gebietsbefahrung und Umfrage wurden 13 Gemeinden für eine vertiefende Untersuchung ausgewählt. Für deren Kernorte wurde aufgrund einer Begehung eine Ortsrandanalyse erarbeitet.

Nach der Gemeinde-Entwicklung wurden Flächennutzungsplan und Landschaftsplan analysiert.

In jeder Gemeinde wurden mehrere Teilgebiete, meist am Rand des Kernorts, ausgewählt (vorhandene B-Pläne oder Auffälligkeiten). Dort führte die Betrachtung von B-Plänen, Grünordnungsplänen, Satzungen usw. und der Abgleich mit der Realität zu Erkenntnissen über Gestaltungsziele und Realisierungsergebnisse.

vtf07_p262_Kohlstatt_FNP.jpg

Die in den 13 vertieft untersuchten Gemeinden geführten Interviews und Gespräche ergaben, dass die Ausbildung und Bewahrung eines Ortsrandes allgemein anerkanntes, aber nicht formell beschlossenes Ziel der gemeindlichen Baupolitik ist. Die Auswertung der gemeindlichen Planwerke hat gezeigt, dass auch die unmittelbare Grenzlinie von Siedlung und freier Landschaft oft ein Regelungsgegenstand ist. Die dabei ergriffenen Maßnahmen reichen, je nach örtlichem Erfordernis, von Ausgleichsflächen und naturnahen Eingrünungen bis hin zu nutzbaren Grünanlagen am Ortsrand. Gestalterische Aspekte am Ortsrand werden überwiegend von der Landschaftsplanung (Landschaftsplan, Grünordnungsplanung) eingebracht, selten von der städtebaulichen Planung.

Im Ergebnis hängen die faktische Siedlungsentwicklung und damit auch die Ausprägung von Ortsrändern weniger von Einwohnerzahl, Lage im Raum oder anderen objektiven Faktoren ab, sondern in erster Linie vom Engagement örtlicher Kommunalpolitik und örtlicher Verwaltung, ggf. auch von der aktivierenden Einbeziehung der Bürger in die Kommunalentwicklung.

vtf08_p281_GrasbrunnerOst.gif

Das Engagement kommunaler Politik und Verwaltung ist wesentlich für eine qualifizierte Ortsrandgestaltung bei den Gemeinden:
• Die Basis bilden Gemeinde-Entwicklungsprozesse, informelle Planungen und vorbereitende Bauleitplanung.
• B-Pläne gehen überwiegend auf eine Ortsrandlage ein. Sie treffen aber städtebauliche Festsetzungen nur zurückhaltend.
• Gestalterische Aspekte am Ortsrand verfolgt meist die Landschaftsplanung. Sie wirkt effizient mit Ausgleichsflächen, Eingrünungen und nutzbaren Grünanlagen.
• Vorgefundene positive Beispiele haben jeweils ihren eigenen Hintergrund.
• Es gibt keine übertragbaren Modelle. Immer sind Einzelplanungen erforderlich.

weiter



spacer